Bei deiner Ausbildung läuft so weit alles super und du würdest gerne noch schneller fertig werden, um im Berufsleben so richtig durchzustarten? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Ausbildung verkürzen. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast und wie du vorgehen musst.
Inhalt
Ausbildungsdauer & Mindestausbildungszeiten
Die Ausbildungsdauer bei anerkannten Ausbildungsberufen variiert je nach Fachrichtung und dauert generell 2 bis 3,5 Jahre. Die genaue Dauer ist jeweils in der Ausbildungsordnung festgelegt und auch in deinem Ausbildungsvertrag vermerkt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bietet jedoch ein paar Optionen zur Verkürzung der Ausbildungsdauer, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings gibt es trotzdem Mindestzeiten, wie lange deine Ausbildung definitiv dauern wird:
- Ausbildungsdauer 3,5 Jahre verkürzt sich auf 2 Jahre
- Ausbildungsdauer 3 Jahre verkürzt sich auf 1,5 Jahre
- Ausbildungsdauer 2 Jahre verkürzt sich auf 1 Jahr
Voraussetzungen für die Verkürzung
Generell gilt: Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels und der Ausbildungsinhalte sichergestellt ist. Zudem musst du mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Berufliche Vorbildung
Du hast bereits vor deiner aktuellen Ausbildung eine Ausbildung absolviert (oder abgebrochen), eine Berufsfachschule besucht, ein Berufsgrundschuljahr hinter dich gebracht oder auf andere Art und Weise Berufserfahrung sammeln können? Dann kannst du diese Zeit für deine Ausbildung anrechnen lassen.
Im Fall der Berufsfachschule und des Berufsgrundschuljahres wird dir je nach Bundesland ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr auf deine Ausbildungszeit angerechnet. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung kannst du die Ausbildungszeit um bis zu 12 Monate verkürzen lassen.
Du wechselst während deiner laufenden Ausbildung den Ausbildungsbetrieb, bleibst aber im gleichen Ausbildungsberuf? Dann kann die schon vergangene Ausbildungszeit ebenfalls teilweise oder sogar ganz auf die neue Ausbildungsdauer angerechnet werden. Ähnlich ist es, wenn du in eine neue Ausbildung wechselst, in der aber die Grundausbildung (i.d.R. das 1. Ausbildungsjahr) ähnlich oder gleich ist. Dann kann dir auch hier die Zeit angerechnet werden (maximal 12 Monate).
Schulische Vorbildung
Du hast einen Realschulabschluss, die Mittlere Reife oder die Fachoberschulreife / Abitur? Dann erfüllst du bereits eine Anforderung, um deine Ausbildung um bis zu zwölf Monate zu verkürzen! Wie hoch die Anrechnung ist, hängt davon ab, welcher Abschluss für deine Ausbildung vorgesehen ist: Absolvierst du eine Ausbildung, für die ein Hauptschulabschluss vorgesehen ist, du hast aber einen Realschulabschluss? Dann kannst du deine Ausbildung um bis zu sechs Monate verkürzen. Du hast Abitur oder die Fachhochschulreife? Dann stehen die Chancen ziemlich gut, deine Ausbildung um ein ganzes Jahr zu verkürzen.
Gute Leistung zur Hälfte der Ausbildungszeit
Deine Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb sind spitzen-klasse? Dann kannst du nicht nur mächtig stolz auf dich sein, sondern erfüllst auch eine Anforderung, um deine Ausbildung um sechs Monate zu verkürzen. Generell benötigst du einen Notendurchschnitt von 2,49. Je nach Ausbildung und Berufsbild zählt in einigen Fällen auch das Ergebnis der Zwischenprüfung. Zusammen mit deinem ordentlich geführten Berichtsheft und einer Leistungsbescheinigung deines Ausbildungsbetriebes reichst du den Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Kammer ein. Nach einer Anhörung der Berufsschule und deines Ausbilders wird entschieden, ob du deine Ausbildung verkürzen kannst.
Teilzeitausbildung
Ein kleiner Sonderfall ist die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit. Wenn du ein eigenes Kind oder einen Angehörigen während deiner Ausbildung pflegen und betreuen musst, gesundheitliche Probleme/ eine Behinderung hast oder täglichen Leistungssport in einem Verein betreibst, kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit auf bis zu mindestens 25 Stunden pro Woche gekürzt werden. Die gesamte Ausbildungsdauer wird dadurch allerdings nicht beeinflusst.
So beantragst du die Verkürzung
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und deine Ausbildung verkürzen möchtest, musst du zusammen mit deinem Ausbildungsunternehmen einen Antrag auf Verkürzung stellen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Verkürzung hast du zwar leider nicht, aber wenn du eine oder mehrere der erwähnten Voraussetzungen erfüllst, stehen deine Chancen ziemlich gut. Den Antrag reicht ihr bei der zuständigen Stelle, also der Industrie- oder Handelskammer (IHK), Handwerkskammer oder einer Kammer der freien Berufe, ein.
Wird der Antrag auf Verkürzung im Laufe deiner Ausbildung gestellt und nicht gleich zu Beginn, muss dies spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende passieren. Hierbei gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Diese erfragst du am besten ebenfalls bei deiner zuständigen Kammer, da sich diese aufgrund der Corona-Pandemie evtl. verschieben können. Außerdem muss dein Ausbildungsvertrag abgeändert und das neue Ausbildungsende damit vertraglich festgehalten werden.
Und was machst du so? Jetzt bewerben!
Du interessierst dich für eine Ausbildung bei EDEKA Niemerszein? Hier findest du alle Infos zu unseren Ausbildungsberufen und kannst dich direkt online bewerben!



