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Nebenjob während der Ausbildung: Das musst du wissen

Die Ausbildung. Endlich eigenes Geld verdienen und sich tolle Sachen leisten…

Not.

Gerade, wenn man Miete für die Wohnung oder das WG-Zimmer zahlen muss oder vielleicht oder auf ein Auto angewiesen ist, kann das Ausbildungsgehalt manchmal ziemlich knapp werden. Ein Nebenjob während der Ausbildung ist für viele Azubis daher oft die erste Wahl, wenn man sich noch etwas dazuverdienen will. Was viele aber nicht wissen: Bei der Sache gibt es einige Haken und Stolpersteine. Auf diese Dinge solltest du unbedingt achten, wenn du einen Nebenjob planst oder bereits ausübst.

Rede vorher mit deinem Arbeitgeber

Was er nicht weiß macht ihn nicht heiß? Falsch gedacht! Wenn du einem Nebenjob nachgehst, ohne dass du deinem Arbeitgeber darüber Bescheid gibst, kann das fatale Konsequenzen haben. Als Azubi hast du eine Informationspflicht und musst deinen Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren. Wenn der Nebenjob deine Ausbildung beeinträchtigt oder ihr evtl. sogar schadet, dann kann dein Arbeitgeber dir nämlich verbieten, dass du den Job annimmst. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn du bei deinem Nebenerwerb bis spät in die Nacht arbeiten musst und trotzdem am nächsten Morgen früh bei der Ausbildung auftauchen musst.

Nimm dir also vorher die Zeit und Rede in Ruhe mit deinem oder deiner Vorgesetzten: Wenn du erklärst, dass dein Ausbildungsgehalt für Miete, Essen, Auto etc. nicht reicht, wird sich bestimmt eine Lösung finden lassen.

Übrigens: Manchmal ist bereits in deinem Arbeitsvertrag vermerkt, ob Nebenjobs überhaupt erlaubt hin. Ein Blick hierein lohnt sich vorab also auf jeden Fall

Achte auf rechtliche und finanzielle Vorgaben

Auch wenn du gerne noch länger arbeiten und noch mehr verdienen möchtest: Es gibt ein paar gesetzliche und finanzielle Spielregeln. Minderjährige Auszubildende dürfen am Tag maximal acht Stunden arbeiten. Auf die Woche gerechnet sind das also 40 Stunden. Hinzu kommt, dass du laut Gesetz nur an fünf Wochentagen arbeiten darfst. Und das auch nur im Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr. Du merkst schnell: Als minderjähriger Azubi wird es mit einem Nebenjob schwierig. Eine Option wäre es aber z.B., wenn du einen fünfstündigen Arbeitstag hast und danach noch drei Stunden einem Nebenjob nachgehst.

Bei deinem Nebenjob während der Ausbildung darfst du bestimmte Zeiten nicht überschreiten
Bei deinem Nebenjob während der Ausbildung darfst du bestimmte Zeiten nicht überschreiten

Etwas anders sieht es bei volljährigen Azubis aus. Dann darfst du bis zu 48 Wochenstunden arbeiten, an sechs Arbeitstagen pro Woche. Wenn du in deiner Ausbildung also z.B. täglich acht Stunden von Montag bis Freitag arbeitest, dann hast du immer noch acht Stunden „übrig“, die du für deinen Nebenjob aufwenden kannst.

In beiden Fällen gilt jedoch, dass eine Ruhepflicht von mindestens 11 Stunden eingehalten werden muss.

Auch beim Finanziellen gibt es ein paar Dinge, die du beachten musst. Der grundsätzliche Vorteil von Minijobs ist, dass du von Steuern und weiteren Abgaben befreist bist. Aber: Wenn du mehr als 450 Euro pro Monat dazuverdienst werden steuerliche Abgaben fällig. Wenn du in ein oder zwei Monaten doch mal etwas mehr verdienst, gibt es aber nicht gleich Grund zur Sorge. Solange dein Jahresdurchschnitt die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt, ist alles in Butter.

Allerdings kann dein Nebenjob auch Auswirkungen auf das BAföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Hier solltest du dir vorher auf jeden Fall durchrechnen, ob sich ein Nebenjob überhaupt lohnt.

Übertreib es nicht

Übertreib es nicht! Dein Nebenjob sollte dir nicht die Kraft nehmen, die du für deine Ausbildung (und deine Freizeit) brauchst

Auch wenn es natürlich ganz nett ist, nebenbei noch ein bisschen Geld zu verdienen, solltest du dich nicht übernehmen. Dein Nebenjob darf dich nicht zu sehr einnehmen und (körperlich) belasten. Denn das wirkt sich sonst negativ auf deine Ausbildung und dein gesamtes Leben aus.

Mit Abschluss deines Ausbildungsvertrages hast du dich verpflichtet, deine Arbeit gewissenhaft und voll arbeitsfähig auszuüben. Wenn du dich in deinem Nebenjob nun aber total überarbeitest oder der Nebenjob sogar eine Konkurrenz zu deiner Ausbildung darstellt, dann kann dein Arbeitgeber dir deine Nebentätigkeit verbieten. Das gilt übrigens auch für Jobs, die du in deinem Urlaub machst. Eigentlich sollst du dich in deinem Urlaub nämlich von deiner Ausbildung erholen und frisch gestärkt wieder zurückkommen. Wenn du aber arbeiten gehst und völlig erschöpft aus dem Urlaub zurückkommst, kann auch das Konsequenzen haben. 

Und nicht zu vergessen: Auch dein Körper braucht Pausen! Denk an dich selbst und mute dir nicht zu viel zu.

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Für euch da

Hi, ich bin Laura. Ich schreib‘ die Stories hier – aber ohne unsere Azubis geht nix. Das ist der Blog für euch. Ihr habt Fragen, Ideen oder Themen? Super, dann schreibt mir gleich:

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