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Abschlussprüfung nicht bestanden – und jetzt?

Der erste Schock sitzt tief: Die Ergebnisse deiner Abschlussprüfung liegen vor und du hast nicht bestanden. Das Wichtigste vorweg: Jede*r kann aus den unterschiedlichsten Gründen mal durch eine Prüfung rasseln. Dein Ausbildungsbetrieb darf dich wegen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung aber nicht kündigen. Du hast insgesamt zwei weitere Anläufe, deine Abschlussprüfung zu bestehen (§37 Berufsbildungsgesetz), in Härtefällen auch öfter. Dabei hast du selbst die Wahl, ob du deine weiteren Anläufe im Rahmen einer verlängerten Ausbildung machen möchtest, oder deine Ausbildung nicht verlängerst und an einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung teilnimmst. Wir stellen dir beide Optionen heute einmal vor.

Option 1: Die Ausbildung verlängern

Solltest du dich dafür entscheiden nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung weiter in deinem Ausbildungsbetrieb zu bleiben, verlängert sich dein Ausbildungsvertrag, allerdings um maximal ein Jahr. Du bekommst dann weiterhin deine Ausbildungsvergütung, kannst weiterhin die Berufsschule besuchen und wirst von der IHK informiert, wann die zweiten bzw. dritten Prüfungstermine stattfinden.

Die Verlängerung besprichst du möglichst zeitnah mit deinem Ausbildungsbetrieb. Ihr reicht dann ein Formular bei der zuständigen IHK ein und bekommt anschließend eine Bestätigung über die Verlängerung. Die Kosten für die Wiederholungsprüfung(en) trägt übrigens der Ausbildungsbetrieb.

Oft ist es übrigens so, dass du nicht die gesamte Prüfung, sondern nur die Fächer, in denen du nicht bestanden hast wiederholen musst. Das klärst du am besten direkt für deine individuelle Situation mit der suständigen Kammer.

Beim ersten Anlauf die Abschlussprüfung nicht bestanden? Jetzt heißt es Ruhe bewahren. Du hast noch zwei weitere Versuche.
Beim ersten Anlauf die Abschlussprüfung nicht bestanden? Jetzt heißt es Ruhe bewahren. Du hast noch zwei weitere Versuche.

Option 2: Die Ausbildung nicht verlängern

Vielleicht gibt es Gründe, aus denen du deine Ausbildung nicht verlängern möchtest. Wenn dies der Fall ist endet deine Ausbildung mit dem in deinem Ausbildungsvertrag angegebenen Enddatum. Sobald dieses Datum erreicht ist, bist du selbst dafür verantwortlich, dich rechtzeitig bei deiner zuständigen Kammer zur nächsten Abschlussprüfung anzumelden. Du gehst nun nicht mehr in deinen Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule und bist komplett eigenverantwortlich, was die Wiederholung(en) deiner Abschlussprüfung betrifft.

Diese Entscheidung bedeutet aber auch, dass du keine Ausbildungsvergütung mehr bekommst und auch finanzielle Unterstützungen wie z.B. die Berufsausbildungsbeihilfe nicht mehr gezahlt werden. Außerdem musst du die Prüfungskosten selbst tragen. Überlege dir also wirklich gut, ob diese Option für dich die richtige ist.

Und wenn ich die Abschlussprüfung nach dem dritten Anlauf auch nicht bestehe?

Wenn du insgesamt dreimal erfolglos an der Abschlussprüfung für deinen Ausbildungsberuf teilgenommen hast, gibt es leider keine Möglichkeit mehr, einen Abschluss in diesem Ausbildungsberuf zu erlangen. Du hast aber die Möglichkeit einen neuen Beruf zu erlernen, bei dem die Inhalte ähnlich, oder in vielen Fällen sogar gleich sind. Eventuell kannst du dir Ausbildungsinhalte sogar anerkennen lassen und so die Dauer der nächsten Ausbildung verkürzen.

Übrigens: Ein paar Tipps wie du dich am besten auf die Abschlussprüfung vorbereitest haben wir dir hier zusammengefasst. Und falls du mit Prüfungsangst zu kämpfen hast, kann dir dieser Beitrag vielleicht weiterhelfen.

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